Die Anzahl der E-Autos auf deutschen Straßen steigt rasant. Auch die Nachfrage nach Wallboxen ist so hoch wie noch nie. Bis Ende Oktober 2021 hat die Bundesregierung Fördermittel für den Kauf privater Wallboxen bereitgestellt. Doch es gibt je nach Bundesland, Stadt oder Kommune evtl. auch andere Möglichkeiten, von einer Förderung zu profitieren.
Förderung privater Wallboxen mit dem KfW Zuschuss 440 ausgelaufen
Mit dem Programm „Ladestationen für Elektroautos – Wohngebäude [Zuschuss 440]“ wurden Ladestationen bzw. Wallboxen gefördert, die zu einem Wohngebäude gehören und ausschließlich privat genutzt werden. Also beispielsweise eine Wallbox in der Garage oder an einem gesicherten Stellplatz.
Bezuschusst wurde sowohl der Kauf der Wallbox als auch der Einbau und der Anschluss durch einen Fachmann. Trotz Aufstockung im Juli 2021 um zusätzliche 300 Mio. Euro sind die Mittel ausgeschöpft. Wer dennoch eine Förderung erhalten kann, welche Bedingungen dafür zu erfüllen sind und welche weiteren Möglichkeiten einer Förderung (beispielsweise in den einzelnen Bundesländern) es gibt, haben wir hier zusammengetragen.
Wenn Sie Ihren Antrag vor dem 27. Oktober 2021 gestellt haben, erhalten Sie für jeden Ladepunkt pauschal 900 Euro, sofern die Gesamtkosten mindestens dieser Summe entsprechen oder sie übersteigen. Installieren Sie mehrere Ladepunkte, die jeweils mehr als 900 Euro kosten, können Sie ebenfalls mit dem maximalen Förderbetrag rechnen. Bleibt der Gesamtpreis unter 900 Euro pro Ladepunkt, wird die Förderung für die Wallbox anteilig berechnet.
Das bedeutet beispielsweise, dass Sie für zwei Ladepunkte, deren Anschaffung und Installation zusammen weniger als 1.800 Euro kosten, nur 900 Euro Förderung erhalten. Bei über 1.800 Euro Gesamtkosten würde sich die Förderung hingegen auf 1.800 Euro belaufen. Bei drei Ladepunkten mit einem Gesamtpreis von weniger als 2.700 Euro gibt es eine Fördersumme von 1.800 Euro usw.
Diese Auflagen und Voraussetzungen für Zuschüsse zu einer Wallbox mussten erfüllt sein:
Die Förderung einer Wallbox ist an die private Nutzung in nicht öffentlichen Bereichen gebunden – dies ist eine von mehreren Auflagen, die zu erfüllen sind:
- Die Ladestation muss eine Normalladeleistung von 11 kW aufweisen.
- Die Wallbox muss intelligent steuerbar sein. Das bedeutet beispielsweise, dass die Station mit anderen Komponenten im Stromnetz kommunizieren und die Ladeleistung begrenzen kann.
- Die Wallbox wird ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energiequellen betrieben, beispielsweise aus einer Photovoltaik- oder Solarthermie-Anlage oder über Ihre Energieversorgung.
Wann wird es wieder eine Förderung für Wallboxen geben?
Bereits im Juli letzten Jahres gab es einen kurzfristigen Antrags-Stopp, weil die Fördermittel für private Wallboxen erschöpft waren. Dieser konnte jedoch schnell beendet werden, da der Bund 300 Mio. Euro zusätzliche Mittel zur Verfügung stellte. Wie es diesmal mit Anträgen von privaten Wohnungs- bzw. Hauseigentümer*innen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Mieter*innen und Vermieter*innen aussieht, ist jedoch unklar. Zwar hat sich die Ampelkoalition im Entwurf des Masterplan Ladeinfrastruktur II zum Ausbau der Elektromobilität bekannt, nun muss jedoch bis Anfang 2023 noch ein Konzept für die finanzielle Unterstützung des Ausbaus der Ladeinfrastruktur vorgelegt werden. Dass private Wallboxen jedoch nochmal gefördert werden, gilt als unwahrscheinlich. Stattdessen orientiert sich die Bundesregierung auf die Förderung gewerblicher Ladestationen.
Förderung gewerblicher Ladeinfrastruktur über die KfW 441
Während der Fördertopf für private Wallboxen erschöpft ist, hat der Bund seit dem 23.11.2021 ein neues Förderprogramm ins Leben gerufen: Über die KfW wird nun die gewerbliche Ladeinfrastruktur gefördert. Dazu wurden 350 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der sogenannte Zuschuss 441 gilt für den Kauf und die Installation von Ladestationen an Standorten, die nicht öffentlich zugänglich sind.
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Welche Fördermöglichkeiten bieten die einzelnen Bundesländer?
Zusätzlich zu den bundesweiten Zuschüssen für Wallboxen über die KfW haben auch die Bundesländer sowie einige Städte und Gemeinden Förderprogramme aufgelegt:
Bundesland | Förderung für eine Wallbox |
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Baden-Württemberg |
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Hessen |
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NRW |
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Niedersachsen |
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Rheinland-Pfalz |
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Sachsen |
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Schleswig-Holstein |
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Thüringen |
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Welche Fördermöglichkeiten gibt es in Städten und Kommunen?
Stadt / Kommune | Förderung für eine Wallbox |
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Berlin |
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Bremen |
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Düsseldorf |
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Grünwald |
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Hamburg |
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Hannover |
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Mainz |
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München |
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Die Liste enthält lediglich eine Auswahl der Förderprogramme, die in den einzelnen Bundesländern und/oder Städten existieren. Es lohnt sich daher, gezielt nach Zuschussmöglichkeiten in der eigenen Region zu suchen. Oft ist sogar die Kombination mehrerer Programme möglich – etwa mit einer Förderung beim Kauf eines Elektroautos, einer Förderung für eine eigene Photovoltaik-Anlage zum Beispiel auf deinem Carport. Dank der aktuellen Förderungsmöglichkeiten war es noch nie so attraktiv wie aktuell, sich für ein E-Auto und eine eigene Ladelösung für zu Hause zu entscheiden.
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